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Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschaffen, um von dem Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen zu stützen. Dazu gehört insbesondere auch ein „Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise“. Ziel des Zuschusses ist es, außerordentliche Energiekostenanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen aufgrund des Ukraine Krieges abzufedern und die Liquidität betroffener Unternehmen sicherzustellen.

Beihilferechtliche Grundlage für den Zuschuss ist das Temporary Crisis Framework (TCF) der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Kriegs. Die Maßnahmen stehen noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung und gegebenenfalls auch der Genehmigung der EU-Kommission.

Folgende Elemente wird der Kostenzuschuss beinhalten:

Direkter Zuschuss für Unternehmen, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind.

Grundlage für den Zuschuss ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung der Energiekosten wird anteilig bezuschusst.

Es wird drei Förderstufen geben:

  • 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gemäß dem KUEBLL-Anhang angehören und mindestens 3 Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  • Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro erhalten Unternehmen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
  • Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.

Zeitplan: Das Programm wird aktuell ausgearbeitet und soll kurzfristig umgesetzt werden.

Wir informieren Sie Sobald das Programm aufgesetzt ist und fest steht auf welche Weise die genannten Antragsvoraussetzungen nachzuweisen sind. Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung des Zuschusses? Sprechen Sie uns an.

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