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Förderprogramme

Unternehmen, die Investitionen in Energie- oder Ressourceneffizienz oder auch Klimaschutz tätigen, können neben den erzielten Energieeinsparungen aktuell auch von diversen staatlichen Förderungen profitieren. Beispielsweise:

Industrie

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft beinhaltet neben der Förderung von Querschnittstechnologien auch die vollkommen technologieoffene Förderung von Maßnahmen zur energiebezogenenen Optimierung von Anlagen und Prozessen, aber auch Investitionen in Anlagen, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen oder Anlagen zur Herstellung und betrieblichen Verwendung von Sekundärrohstoffen.

Die maximale Förderung pro Investitionsvorhaben beträgt dabei 15 Mio. € bzw. bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Zudem beinhaltet das Förderprogramm die Förderung von unternehmerischen Transformationskonzepten, um Unternehmen dabei zu unterstützen den Weg hin zur Klimaneutralität zu planen und umzusetzen. In diesem Rahmen können sich Unternehmen auch eine CO2-Bilanzierung

Die Förderquote der Erstellung eines Transformationskonzeptes beträgt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 €.

Immobilieneigentümer

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird beispielsweise die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Diese bezieht sich sowohl auf die Sanierung von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden und fördert Vorhaben, die die Steigerung der Effizienz zum Ziel haben:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Der Fördersatz beträgt je nach Maßnahme zwischen 20 und 35 % der förderfähigen Ausgaben und ist auf 60.000 € je Wohneinheit gedeckelt.

Wir unterstützen Sie entlang des gesamten Förderprozesses: von der Überprüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, der Auswahl des Förderprogramms, über die Antragstellung und Kommunikation mit dem zuständigen Amt bis hin zum abschließenden Verwendungsnachweis.

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