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Emissionshandel

Angesichts der großen Herausforderung des Klimawandels hat sich Deutschland zu ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet und mit dem Bundesklimaschutzgesetz erstmals gesetzlich verankert. Die Bepreisung in einem Emissionshandelssystem soll die Wirtschaft einerseits an den Folgekosten ihrer Emissionen beteiligen und andererseits Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch und Innovationen für eine geringere Luftverschmutzung schaffen.

Die Europäische Union hat deshalb bereits im Jahr 2005 den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt, der die Emissionen von Kraftwerken zur Stromerzeugung, Industrieanlagen und des Luftverkehrs umfasst. Anfang 2021 startete in Deutschland nun auch das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), das die Bereiche Wärmeerzeugung und Verkehr umfasst.

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