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Die EU-Kommission hat am 21.12.2021 die finalen Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (KUEBLL) veröffentlich, die der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes gerecht werden sollen. In den Leitlinien sind die Voraussetzungen festgelegt, unter denen staatliche Beihilfen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können.

Die neuen Leitlinien werden nach ihrer förmlichen Annahme im Januar 2022 die bestehenden Leitlinien für staatlichen Umweltschutz- und Energiebeihilfen ersetzen und ab diesem Zeitpunkt die Grundlage für alle einschlägigen Kommissionsbeschlüsse bilden. Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, ihre bestehenden Regelungen ab 2024 mit den neuen Vorschriften in Einklang zu bringen.

Die Leitlinien enthalten unter anderem auch Vorschriften über Ermäßigungen bestimmter Stromverbrauchsabgaben für energieintensive Unternehmen. Auf diese Weise soll das Risiko begrenzt werden, dass Tätigkeiten in bestimmten Wirtschaftszweigen aufgrund dieser Abgaben an Standorte verlagert werden, an denen es keine Umweltschutzvorschriften gibt oder diese weniger anspruchsvoll sind als in der EU.

Bis August 2021 hatten Unternehmen, Branchenverbände, etc. noch die Möglichkeit ihre Sichtweise auf die Leitlinien im Entwurf zu übermitteln. Die im Entwurf stark reduzierte Sektorenliste förderfähiger Wirtschaftszweige wurde nun in der finalen Fassung wieder erheblich erweitert. Die förderfähigen Sektoren werden nun in Sektoren mit einem „einfachen“ und einem „erheblichen Risiko“ für Carbon-Leakage unterteilt. In Abhängigkeit dieser Einteilung haben betroffene Sektoren zukünftig ein unterschiedlich hohen Beihilfeanspruch und einen unterschiedlich hohen Anteil der Stromkosten selbst zu tragen.

Eines ist jedoch sicher: zukünftig wird es keine Beihilfe ohne Gegenleistung der betroffenen Unternehmen geben. So werden Abgabenermäßigungen regelmäßig eine Verpflichtung der Beihilfeempfänger zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen gekoppelt.

Welche Auswirkung haben die neuen KUEBLL-Leitlinien auf Ihr Unternehmen? Welche Gegenleistungen hat Ihr Unternehmen für Steuermäßigung und reduzierte Stromabgabensätze zu erbringen? Sprechen Sie uns an.

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