Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Vor diesem Hintergrund sind am 1. November 2021 zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten, die sich an die ambitionierten klimapolitischen Ziele der Bundesregierung anpassen.
Die bisherige Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft wurde novelliert und in Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft umbenannt. Im Rahmen der Novellierung wurde das bisherige Modul 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz erweitert. Damit sind erstmalig beispielsweise auch Investitionen in Anlagen förderfähig, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen oder Anlagen zur Herstellung und betrieblichen Verwendung von Sekundärrohstoffen.
Zudem wurde das Förderprogramm um Modul 5 erweitert, dass auf die Förderung von unternehmerischen Transformationskonzepten ausgerichtet ist, um Unternehmen dabei zu unterstützen den Weg hin zur Klimaneutralität zu planen und umzusetzen. In diesem Rahmen können sich Unternehmen auch eine CO₂-Bilanzierung und -zertifizierung fördern lassen.
Die zweite Förderrichtlinie ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb, die ebenfalls auf Förderung von Transformationskonzepten ausgerichtet ist, um Unternehmen bei der Planung und Umsetzung des Weges hin zur Treibhausgasneutralität zu unterstützen.
Die Förderquote der Erstellung eines Transformationskonzeptes beträgt bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten (wozu auch Beraterkosten zählen). Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 €.
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