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Nationaler Emissionshandel

Die Europäische Union hat bereits im Jahr 2005 den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) eingeführt, der die Emissionen von Kraftwerken zur Stromerzeugung, Industrieanlagen und des Luftverkehrs umfasst. Für die Emissionen außerhalb dieser Sektoren fehlte in Deutschland bislang ein entsprechendes System.

Mit Jahresbeginn 2021 startete in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS), das die Bereiche Wärmeerzeugung und Verkehr umfasst. Dieses verpflichtet die Inverkehrbringer (BEHG-Verantwortliche) von Benzin, Gasölen, Heizölen, Erdgas, Flüssiggas und ab 2023 auch Kohle zum Erwerb von entsprechenden Emissions-Zertifikaten und zur Berichterstattung ihrer jährlichen Emissionen.

Ab dem Jahre 2024 werden auch Inverkehrbringer von weiteren Brennstoffen wie beispielsweise Abfällen emissionshandelspflichtig.

Grundsätzlich haben Inverkehrbringer laut BEHG drei Hauptpflichten:

  1. Erstellung eines Überwachungsplans je Handelsperiode und Übermittlung an die DEHSt
  2. Erstellung und externe Verifizierung eines Emissionsberichtes, der über die in Verkehr gebrachten Brennstoffe und die sich daraus ergebenden Emissionsmengen des Vorjahres berichtet
  3. Abgabe von nEHS-Zertifikaten, die der Menge der von ihnen berichteten Brennstoffemissionen entsprechen

Neben diesen Hauptpflichten ergeben sich für die Inverkehrbringer aber zahlreiche weitere Anforderungen, wie beispielsweise die Eröffnung eines Compliance-Kontos im nEHS-Register oder dem Erwerb von nEHS-Zertifikaten, die es sorgsam und vor allem zeitgerecht zu erledigen gilt. Versäumnisse führen unweigerlich zu höheren Kosten oder sogar Sanktionen.

Wir unterstützen Sie rund um die Herausforderungen des nationalen Emissionshandelssystems. Wir überprüfen Ihren Status als Inverkehrbringer, ob Ihre Brennstoffe unter den Anwendungsbereich des Bundesemissionshandelsgesetzes fallen oder fallen werden und unterstützen Sie dabei Ihre Verpflichtungen fristgerecht und korrekt zu erfüllen.

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